Hallo Leute,
es ist soweit - im Fall Daschner ist ein Urteil gesprochen. Wie erwartet fällt es Milde aus - die beiden Männer dürfen sich ein Jahr lang nichts vergleichbares zuschulden kommen lassen, dann verfallen auch die zu bezahlenden Geldstrafen.
Doch ist es wirklich in Ordnung, die zwei im Prinzip freizusprechen. Fest steht, sie haben per Definition ein Verbrechen begangen. Aber sie haben das getan, um ein größeres Verbrechen - den Tod von Jacob von Metzler abzuwenden. In Rechtskreisen spricht man in einer solchen Situation vom "übergesetzlichem Notstand" - weil einfach keine der möglichen Richterentscheidungen richtig ist. Wenn man, wie in diesem Fall, die Angeklagten milde bestraft, schafft man einen Präzedenzfall, mit den solcher Polizeifolter Tür und Tor geöffnet werden. Bestraft man sie hingegen hart, weil sie versucht haben, ein Leben zu retten, so geht man auch den falschen Weg.
Ich bin froh, dass ich nicht der Richter bin, der diese Entscheidung getroffen hat, doch zufrieden mit dem Urteil bin ich auf keinem Fall. Allerdings wäre ich das wohl auch bei anderen Strafen nicht gewesen, denn wie gesagt - hier gibt es kein richtig und kein falsch.
Was meint ihr, hätte Daschner eine härtere Strafe verdient, oder gar keine?
Euer DarkX2
Artikel bei heisse.de
Dienstag, Dezember 21, 2004
Folter in Deutschland legal?
Hallo Leute,
es ist soweit - im Fall Daschner ist ein Urteil gesprochen. Wie erwartet fällt es Milde aus - die beiden Männer dürfen sich ein Jahr lang nichts vergleichbares zuschulden kommen lassen, dann verfallen auch die zu bezahlenden Geldstrafen.
Doch ist es wirklich in Ordnung, die zwei im Prinzip freizusprechen. Fest steht, sie haben per Definition ein Verbrechen begangen. Aber sie haben das getan, um ein größeres Verbrechen - den Tod von Jacob von Metzler abzuwenden. In Rechtskreisen spricht man in einer solchen Situation vom "übergesetzlichem Notstand" - weil einfach keine der möglichen Richterentscheidungen richtig ist. Wenn man, wie in diesem Fall, die Angeklagten milde bestraft, schafft man einen Präzedenzfall, mit den solcher Polizeifolter Tür und Tor geöffnet werden. Bestraft man sie hingegen hart, weil sie versucht haben, ein Leben zu retten, so geht man auch den falschen Weg.
Ich bin froh, dass ich nicht der Richter bin, der diese Entscheidung getroffen hat, doch zufrieden mit dem Urteil bin ich auf keinem Fall. Allerdings wäre ich das wohl auch bei anderen Strafen nicht gewesen, denn wie gesagt - hier gibt es kein richtig und kein falsch.
Was meint ihr, hätte Daschner eine härtere Strafe verdient, oder gar keine?
Euer DarkX2
Artikel bei heisse.de
es ist soweit - im Fall Daschner ist ein Urteil gesprochen. Wie erwartet fällt es Milde aus - die beiden Männer dürfen sich ein Jahr lang nichts vergleichbares zuschulden kommen lassen, dann verfallen auch die zu bezahlenden Geldstrafen.
Doch ist es wirklich in Ordnung, die zwei im Prinzip freizusprechen. Fest steht, sie haben per Definition ein Verbrechen begangen. Aber sie haben das getan, um ein größeres Verbrechen - den Tod von Jacob von Metzler abzuwenden. In Rechtskreisen spricht man in einer solchen Situation vom "übergesetzlichem Notstand" - weil einfach keine der möglichen Richterentscheidungen richtig ist. Wenn man, wie in diesem Fall, die Angeklagten milde bestraft, schafft man einen Präzedenzfall, mit den solcher Polizeifolter Tür und Tor geöffnet werden. Bestraft man sie hingegen hart, weil sie versucht haben, ein Leben zu retten, so geht man auch den falschen Weg.
Ich bin froh, dass ich nicht der Richter bin, der diese Entscheidung getroffen hat, doch zufrieden mit dem Urteil bin ich auf keinem Fall. Allerdings wäre ich das wohl auch bei anderen Strafen nicht gewesen, denn wie gesagt - hier gibt es kein richtig und kein falsch.
Was meint ihr, hätte Daschner eine härtere Strafe verdient, oder gar keine?
Euer DarkX2
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