Freitag, Oktober 16, 2009

Der "Erfolg" der FDP

Kurz nach der Wahl hatte ich angefangen, einige Bürgerrechtliche Ziele der FDP aus ihrem Wahlprogramm zu filtern, und einige unserer Erwartungen an eine Partei, die Bürgerrechtspartei sein will aufgelistet.

Die FDP hat in sicherlich harten Koalitionsverhandlungen nun auch über diese Themen verhandelt. Der Spiegel titelt nun "FDP stoppt Internetsperren", was bei näherer Betrachtung durchaus anders interpretier ist.

Meine persönliche Erwartungsliste:
[] FDP holt sich das Innenministerium
Noch ist da nichts passiert.

[x] Das Zugangserschwerungsgesetz wird zurückgenommen
Bei den Internetsperren verständigten sich die Verhandlungspartner darauf, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst versuchen soll, kinderpornografische Seiten zu löschen, statt zu sperren. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dies sei ein "echter Durchbruch". Nach einem Jahr solle der Erfolg dieser Maßnahme überprüft werden.
Der angebliche "echte Durchbruch" legt fest, dass das Gesetz um ein Jahr verschoben wird - bis dahin soll das BKA versuchen zu löschen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das BKA in einem Jahr melden wird, dass Löschen keinen Erfolg bringt, und dann stehen wir wieder auf der gleichen Stelle.

Das ist ein eindeutiger Misserfolg.

[] Die Vorratsdatenspeicherung wird zurückgenommen
Bei der Vorratsdatenspeicherung solle die Nutzung der Daten auf schwere Gefahrensituationen beschränkt werden, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU).
Das bestehende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird mit dieser Regelung in der Tat zurückgeschraubt, da es auch noch
  1. zur Verfolgung von Straftaten,
  2. zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit
  3. zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes an die zuständigen Stellen
  4. zur Erteilung von Auskünften über die Identität von Telekommunikationsnutzern nach § 113 TKG.
eingesetzt werden kann (Wikipedia).

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, dass nur bei schweren Straftaten und Gefahrensitutionen die Daten der Vorratsdatenspeicherung genutzt werden dürfen.

Eine Einschränkung auf das vom höchsten Bundesgericht festgelegte Maß als Erfolg zu verkaufen ist lächerlich - diese Einschränkung ist selbstverständlich.

Alles spricht dafür, dass auch dies ein Misserfolg ist.


Aus dem Wahlprogramm der FDP:
[x] Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung (Seite 27)
siehe oben
[x] keine heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer (Seite 27)
Für heimliche Online-Durchsuchungen von Computern Verdächtiger ist künftig eine Anordnung der Bundesanwaltschaft nötig. Zudem werden Online-Durchsuchungen nicht auf weitere Sicherheitsbehörden wie den Verfassungsschutz ausgeweitet.
Die FDP hat hier lediglich eine Einschränkung erreicht, die keine ist. Der Bundesanwaltschaft wird von Kritikern vorgeworfen, in dieser Hinsicht eine reine "Wir unterschreiben alles was uns auf den Tisch kommt"-Behörde zu sein.

[-] Schutz von Berufsgeheimnisträgern - keine Spähangriffe (Seite 31)
Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wird von Strafverteidigern auf alle Anwälte ausgedehnt. Für andere Berufsgruppen wie Journalisten gibt es dem Kompromiss zufolge einen "Prüfauftrag", sagte der FDP-Innenexperte Max Stadler.
Ein kleiner Teilerfolg. Allerdings ist davon auszugehen, dass der "Prüfauftrag" fehlschlägt.

[x]Schutz der Pressefreiheit und der journalistischen Recherche => keine "Beihilfe" bei Veröffentlichung von Geheimdokumenten (Seite 31)

Da es zum Schutz von Journalisten nur den oben erwähnten "Prüfauftrag" gibt, ist hier klar von einem Misserfolg zu sprechen.

Ohne Aussagen sind derzeit noch:
[] keine Erhebung von Fluggastdaten (Seite 28)
[] BKA kein FBI (Seite 28)
[] keine automatische Kfz-Kennzeichenerfassung (Seite 31)
[] Ein Bundesdatenschutzgesetz wird verabschiedet (Seite 26)
[] Recht auf informationelle Selbstbestimmung ins Grundgesetz (Seite 27)
[] Einführung einer "Stiftung Datenschutz" (Seite 27)
[] Bundesbeauftragter für Datenschutz wird zu einer "obersten Bundesbehörde" (Seite 27)
[] Datenschutzverstöße müssen (härter) bestraft werden (Seite 27)
[] Verbesserter Arbeitnehmerdatenschutz (Seite 27)
[] Opt-In Lösung für Verkauf der Daten von Einwohnermeldeämtern (Seite 27)
[] Verbot der Weiterleitung der Daten von Einwohnermeldeämtern an die GEZ (Seite 27)
[] Wiederherstellung des Bankgeheimnisses (Seite 27)
[] Abschaffung des „Großen Lauschangriffs“ (Seite 31)

Insgesamt sind die Ergebnisse eher enttäuschend. Noch ist nicht zu allen Punkten etwas gesagt, und letztlich sollten wir den Koaliationsvertrag wohl am besten abwarten, um uns die genaueren Formulierungen auch anzusehen.


Euer Jan "DarkX2" Gretschuskin



Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Schäuble als Innenminister untragbar ist.

1 Kommentar:

asc hat gesagt…

"[] FDP holt sich das Innenministerium
Noch ist da nichts passiert."


Das ist auch eine etwas seltsame Erwartung. Nach der "klassischen Verteilung" steht der FDP dieses Amt als zweitstärkste Partei gar nicht zu. Um das BMI trotzdem zu kriegen, hätte die FDP andere begehrte Ministerien abgeben müssen. Ich kann gut verstehen, dass sie dazu nicht bereit war.

Und dass die FDP Kompromisse eingehen musste, war doch klar. Gerade beim Thema "Innere Sicherheit" konnten CDU/CSU nicht einfach umfallen. In Anbetracht dessen halte ich das durchaus für einen Erfolg. Natürlich keinen, auf dem sich die FDP ausruhen kann.

"Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das BKA in einem Jahr melden wird, dass Löschen keinen Erfolg bringt, und dann stehen wir wieder auf der gleichen Stelle."

Klar, das Problem ist damit noch nicht ganz aus der Welt. Aber ich meine, dass dieses "Verschieben" der einzige Weg war, CDU/CSU vom ZugErschwG abzubringen, ohne dass sie ihr Gesicht verlieren. Hier konnte vor allem die CDU nicht einfach einen Salto rückwärts machen. Ich vermute, die FDP hofft darauf, dass das Thema in einem Jahr einfach nicht mehr so brisant ist, sodass CDU/CSU ohne einen Eklat davon abrücken können. Abgesehen davon kann es auch gut sein, dass das BVerfG bis dahin das Gesetz gekippt hat.

"Eine Einschränkung auf das vom höchsten Bundesgericht festgelegte Maß als Erfolg zu verkaufen ist lächerlich - diese Einschränkung ist selbstverständlich."

Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Vorgabe der EU, weshalb man sie gar nicht so einfach kippen kann, ohne ein Vertragsverletzungsverfahren zu kassieren. Klar, hier ist noch eine Menge Sprengstoff drin, aber zum jetzigen Zeitpunkt konnte man m.E. nicht mehr erwarten.