Ab 2013 sollen Besitzer von Internetgeräten nicht mehr den verminderten Preis von 5,76€ bezahlen sondern den vollen Preis von fast 18€.
Gegenüber Carta erklärte Stadelmaier:
Bei der modifizierten Gerätegebühr gibt es für eine verminderte Gebührenpflicht für PCs oder Smartphones keine sachliche Begründung mehr.Diese Begründung ist an sich nicht nachvollziehbar, da man Argumente durch die Behauptung es gäbe keine Gegenargumente ja nicht einfach wegzaubern kann. Gerichte haben die Gebühr bereits in Frage gestellt, es muss also sehr wohl Argumente gegen eine Gebührenpflicht geben.
Es ist nicht nachvollziehbar, die Gebühren für das Internetangebot der ÖR zu steigern, wenn gleichzeitig die Qualität und Quantität des Angebots massiv reduziert wird.
Wenn überhaupt, so müssten die Angebote der ÖR massiv ausgebaut werden, um die Gebührensteigerung zu rechtfertigen. Ich stelle mir das so vor, dass sämtliche jemals auf ÖR Sendern ausgestrahlten Inhalte kostenfrei nach und nach im Internet auf Abruf verfügbar gemacht werden. Dies beinhaltet vor allem Nachrichtensendungen und Dokumentationen, aber selbstverständlich auch Spielfilme und Serien. Wer Geld will, muss dafür auch Leistung bringen.
Selbst wenn dies erfüllt würde, ist eine Zwangsabgabe in einer freien Demokratie trotzdem kaum rechtfertigbar.
Desweiteren wird argumentiert, dass man mit internetfähigen Geräten auch auf die Angebote der öffentlich rechtlichen Sender zugreifen könne.
Diese Aussage mag richtig sein, allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen einem Fernseher und einem Computer:
Wenn ich einen Fernseher kaufe, so habe ich die Intention diesen zum Fernsehen zu Nutzen. Wenn ich ein Radio kaufe, so habe ich die Intention dieses zum Radio hören zu Nutzen.
Hier ist das Argument, dass Angebote der öffentlich rechtlichen Sender genutzt werden könnten zwar fragwürdig, aber immerhin nachvollziehbar.
Wenn ich jedoch einen Computer kaufe, so verfolge ich damit die Absicht diesen als Rechner zu nutzen. Das kann sowohl Arbeiten als auch Spielen sein.
Wenn ich ein Smartphone kaufe, so verfolge ich damit die Intention dies als Telefon und Organizer zu verwenden.
Die Internetnutzung ist bei beiden Gerätearten keine Kaufgrund, oder wenn dann nur ein Nebensächlicher Kaufgrund.
Ich bin der Meinung, dass in Zukunft bei der GEZ der Gedanke der "Nutzungsintention" von Geräten eingeführt werden muss. Nur wenn es bei Geräten offensichtlich ist, dass diese als Hauptzweck dazu dienen etwas zu empfangen, bei dem man auch öffentlich rechtliche Sender empfangen kann, dann ist GEZ zu entrichten.
Ich werde mich bei der Piratenpartei dafür einsetzen, dass wir für dieses Ziel kämpfen werden.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die GEZ abgeschafft werden muss, und durch eine andere Art des Einzugs, der nicht an kriminelle Methoden erinnert, ersetzt werden sollte.
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